ACAM “Ramp Survey” – Alle Papiere an Bord?

Bei “ACAM” (Aircraft Continuing Airworthiness Monitoring) handelt es sich um die behördliche “Überwachung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen”. Behördliche benannte ACAM-Lufttüchtigkeitsinspektoren überprüfen dabei, neben den jährlichen Lufttüchtigkeitsüberprüfungen, stichprobenhaft Luftfahrzeuge auf deren Lufttüchtigkeit. Die Überprüfungen können angemeldet oder unangemeldet, während Stand- oder Liegezeiten des Luftfahrzeugs oder während des Betriebs auf Flugplätzen erfolgen. Die Ergebnisse der Überprüfungen werden gesammelt und ausgewertet. Bei der Identifizierung von sicherheitskritischen Entwicklungen oder Problembereichen werden umgehend Gegenmaßnahmen eingeleitet.

Soweit die Erklärung, wie sie bspw. auch auf Seiten des LBA zu finden sind…

Doch was wird denn geprüft? Und was sollte ich als Pilot dabei haben?
Leider steht gerade das nur als unvollständige Liste im vom LBA veröffentlichten Informationsflyer.

Nach ein wenig Recherche findet man diese beeindruckende Liste:

  1. das Flughandbuch (AFM) oder gleichwertige(s) Dokument(e);
  2. das Original oder eine Kopie des Eintragungsscheins;
  3. das Original des Lufttüchtigkeitszeugnisses (CofA);
  4. das Lärmzeugnis;
  5. das Verzeichnis der Sondergenehmigungen, soweit zutreffend;
  6. die Lizenz zum Betreiben einer Flugfunkstelle, soweit zutreffend;
  7. den/die Haftpflichtversicherungsschein/e;
  8. das Bordbuch oder gleichwertiges Dokument für das Luftfahrzeug;
  9. Einzelheiten des bei den Flugverkehrsdiensten aufgegebenen Flugplans (ATSFlugplan), soweit zutreffend;
  10. aktuelle und zweckdienliche Luftfahrtkarten für die vorgesehene Flugstrecke und alle Strecken, von denen sinnvollerweise anzunehmen ist, dass der Flug auf diese umgeleitet werden könnte;
  11. Verfahren und Informationen über optische Signale zur Verwendung durch abfangende und abgefangene Luftfahrzeuge;
  12. Informationen über Such- und Rettungsdienste für den Bereich des beabsichtigten Fluges;
  13. die für die jeweiligen Aufgaben der Besatzung gültigen Teile des Betriebshandbuchs, die für die Besatzung leicht zugänglich sein müssen;
  14. die MEL oder CDL;
  15. entsprechende NOTAM/AIS-Briefingunterlagen;
  16. die jeweiligen Wetterinformationen;
  17. Frachtverzeichnisse und Fluggastverzeichnisse, soweit zutreffend, und sonstige Unterlagen, die zum Flug gehören oder von den Staaten, die vom Flug betroffen sind, verlangt werden.

Insbesondere das verpflichtende Mitführen der unter Punkt 11 “Verfahren (…) abfangende Luftfahrzeuge” genannten Checkliste wurde einem unserer Mitglieder bei einem unangekündigten “Ramp Survey” zum Stolperstein. Bei Aufforderung konnte kein entsprechender Ausdruck vorgewiesen werden und leider war auch kein Flieger-Taschenkalender an Bord, in dem eben diese Signale und Verfahren erklärt sind.

Der ACAM-Prüfer der Luftaufsicht (LMB-RP) nahm es natürlich gelassen und schickte prompt dieses Informationsblatt, das wir umgehend in alle Bordbuch-Mappen unserer Vereinsmaschinen als Kopien eingelegt haben.

Wenn Sie also beim nächsten Mal das Check-List Item “All Papers on Bord” abhaken, sollten Sie sich der obigen Liste und einem etwaigen Check durch ACAM-Beauftragte bewusst sein…


Badisch-Pfälzischer Flugsportverein e. V. Est. 1926