Sie lernen während Ihrer Ausbildung beim BPFV e.V.
- den sicheren Umgang mit einem Sportflugzeug
- die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Überlandflügen (auf Wunsch auch ins Ausland)
- den Anflug auf idyllische kleine Landeplätze, sowie auf internationale Verkehrsflughäfen
- das für die Praxis und Prüfung notwendige theoretische Wissen
- das Verhalten in besonderen Fällen
Theoretische Ausbildung (ca. 120 Stunden) – keine Vorkenntnisse erforderlich!
- Luftrecht
- Aerodynamik
- Allgemeine Luftfahrzeugkunde und Technik
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- Verhalten in besonderen Fällen
- Sprechfunk
Praktische Ausbildung
Man kann entweder die Light Aircraft Pilot Licence (LAPL-A) oder die Privat Pilot Licence (PPL-A) erwerben. Der wesentlichste Unterschied zwischen der LAPL-A und der PPL-A liegt darin, dass die PPL-A weltweit, die LAPL-A dagegen nur europaweit Gültigkeit hat. (Mindeststunden für LAPL-A in Klammern)
- Mindestens 45 (30) Stunden gesamt
- davon mindestens 25 (15) Stunden mit Lehrberechtigtem
- mindestens 10 (6) Stunden im Alleinflug
Kostenvoranschlag für die Privatpiloten-Ausbildung (Lizenz PPL-A)
Kostenaufstellung entspr. der aktuellen Gebührenordnung des BPFV (alle Angaben incl. MwSt.) sowie
den behördlichen Mindestanforderungen für die Ausbildungszeiten.
POSITION | Euro |
Aufnahmebeitrag Einmalig für Flugschüler |
650,00 |
Ausbildungspauschale PPL-A Theorie Einmalig für Flugschüler |
350,00 |
Jahresmitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder, im Eintrittsjahr anteilig. |
580,00 |
Flugkosten Die Ausbildung zum PPL-A erfordert mindestens 45 Flugstunden, der neben stehende Gesamtbetrag setzt sich dabei zusammen aus:
|
6.249,00 |
Fluglehrer Die Ausbildung zum PPL-A/LAPL-A erfordert einen Fluglehrer. Pro Sitzungsstunde – ca. 80 oder mehr – werden Euro 30,00 in Rechnung gestellt. |
2.400,00 |
Sprechfunkzeugnis (BZF I und II) Kurse werden bei uns regeläßig im Clubraum durchgeführt. |
100,00 |
Unterrichtsmaterial (circa) Lehrbücher, Navigationsbesteck, Luftfahrtkarten, Dreiecksrechner etc. |
370,00 |
Gebühren Die zusätzlich anfallenden Landegebühren für ca. 130 – 200 Landungen sowie die bei den Abschlussprüfungen anfallenden Prüfungsgebühren der Behörden (Theorie und praktische Prüfung, Sprechfunk, fliegerärztliche Untersuchung, Sprechfunkprüfung etc.) sind in obiger Kostenaufstellung nicht enthalten. |
Als Vereinsmitglied sind Sie auch nach der Prüfung zu denselben Flugpreisen – entsprechend der jeweils aktuellen Gebührenordnung des BPFV – charterberechtigt.