8,33 kHz: “Mannheim (EDFM) Tower” auf 129.780

Hintergrund für die Umstellung:

Seit dem 01.01.2018 dürfen Flüge in Lufträumen, in denen das Mitführen eines Funkgerätes vorgeschrieben ist, nur noch durchgeführt werden, wenn die Bordfunkausrüstung mit einem Kanalabstand von 8.33 kHz betrieben werden kann. Für einen Flug in einem Luftraum, für den eine 8.33 kHz Rasterung vorgeschrieben ist, muss im Feld 10 des Flugplans der Buchstabe „Y“ angegeben werden.

Warum wird umgestellt?

Die europaweite Umstellung des Kanalrasters im VHF Flugfunk (117,975–137,000 MHz) von 25 kHz auf 8,33 kHz erfolgt gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1079/2012. Bedingt durch den steigenden Bedarf an Sprechfunkkanälen im Flugfunk hat die Europäische Kommission bereits 2012 die Einführung des 8,33 kHz-Kanalabstandes für Sprechfunkgeräte auch auf den unteren Luftraum (

Warum kann man 25 kHz Geräte nicht weiterhin verwenden?

Das ist relativ einfach mit Bezug auf die unterschiedlichen Bandbreiten der zwei „Systeme“ erklärt. Folgende Bilder veranschaulichen dies:

Würde man mit einem Gerät, das entweder nicht 8,33 kHz-fähig ist oder das nicht auf die 8,33 kHz Rasterung umgestellt wurde, auf der ursprünglichen 25 kHz Trägerfrequenz senden, so würde dies aufgrund der größeren Aussendungsbandbreite (bis zu 25 kHz) zu einer möglichen Störung der benachbarten 8,33 kHz Kanäle führen. Umgekehrt können Aussendungen durch Boden- oder Luftfahrzeugfunkstellen auf benachbarten 8,33 kHz Kanälen den Empfang des 25 kHz Geräts stören. Die großen Reichweiten der VHF-Kommunikationsanlage bewirken, dass Boden- und Luftfahrzeugfunkstationen, die unter Umständen auch in einiger Entfernung vom eigenen Luftfahrzeug verwendet werden, durch 25 kHz Geräte massiv beeinträchtigt werden können. Weiters werden den tatsächlichen 8,33 kHz Frequenzen neue Kanalbezeichnungen zugeordnet, die in dieser Form auf herkömmlichen 25 kHz Funkgeräten nicht gerastet werden können (z.B. wird aus 118,000 MHz im 8,33 kHz Modus der Kanal 118,005).

 

Achtung: Da die Umstellung der Bodenstationen im Gegensatz zu den bereits vollzogenen Umstellungen der Luftfunkstellen noch im Gange ist und die neuen Flug-Karten 2018 ebenfalls vor dem Abschluss dieser Umstellung veröffentlicht werden, sollten alle Aircrews unbedingt bei der Flugplanung die Frequenzen der geplanten Airports gegenprüfen!


Badisch-Pfälzischer Flugsportverein e. V. Est. 1926