Achtung: JAR-FCL-tauglichkeitszeugnisse ab dem 09. April 2017 ungültig!
(Nachricht aus dem Regierungspräsidium) Sehr geehrte Damen und Herren, aus aktuellem Anlass möchten wir auf die Regelung des Artikel 5 Absatz 2 VO(EU) Nr. 1178/2011 hinweisen. Danach benötigen Inhaber eines flugmedizinischen JAR-FCL-Tauglichkeitszeugnisses ab dem 09. April 2017 ein Tauglichkeitszeugnis gemäß Teil-MED der VO(EU) Nr. 1178/2011, um die Rechte aus ihrer europäischen Teil-FCL-Lizenz ausüben zu dürfen…
