Neue Sicherheits-Richtlinien in Mannheim ab 01.01.2018

Durch die Zertifizierung nach EU (VO) 139/2014 traten ab dem 01. Januar 2018 neue Richtlinien für den City Airport Mannheim in Kraft.

 

Es wird nun strikt unterschieden zwischen:
1. Offiziellem Vorfeld (Apron) – Bereich vor dem Hauptterminal inkl. Asphalt-Abstellflächen südlich (rot schraffierte Fläche)
2. Hangar-Bereich (grün schraffierte Fläche)

Das offizielle Vorfeld (rote Schraffur) darf ohne Freigabe durch den Tower weder zu Fuß, noch mit dem Auto oder dem Flugzeug befahren/betreten werden. Ausnahmen sind Aircrews, die zu ihren auf dem Vorfeld oder den südlich gelegenen Rasenflächen abgestellten Luftfahrzeugen gehen müssen. Fahrzeugführer benötigen zum befahren dieser Fläche, bspw. mit dem Auto, einen gesonderten “Vorfeldführerschein”.
Flugzeugführer, die bspw. von den Hallen auf der Westseite über das Vorfeld zur Tankstelle rollen möchten, haben per Funk eine explizite Freigabe (“Erbitte Rollen zur Tankstelle/Request taxi to fuel station”) anzufragen und zu erhalten.

Fluglehrer, die zur optischen Überwachung ihrer Flugschüler im Solo-Platzrundenbetrieb auf den Rasenflächen südlich des Vorfeldes stehen möchten, sollen dies kurz vorab über Funk dem Tower mitteilen. Aber auch hier gilt: Das Betreten des Rollweges “A” (Alpha) ist untersagt.

Für eine bessere Koordination seitens des Flughafens wird für die Zufahrt zu den Hangar-Bereichen (grüne Flächen) eine Zufahrtsberechtigung erstellt (falls nicht bereits vorhanden). Diese muss deutlich sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden und kann bei der Flughafen-Verwaltung im Hauptterminal (1. OG) beantragt werden. Sie hat die gleiche Gültigkeit wie Ihre ZÜP. Bei Erneuerung der ZÜP also bitte auch an die Erneuerung der Zufahrtsberechtigung denken!

Achtung: Für das Betreten der Hangar-Bereiche ist ebenfalls eine Zutrittsberechtigung mitzuführen. Diese ist NICHT die Zufahrtsberechtigung, sondern ein gesondertes Dokument (Plastikkarte im Scheckkarten-Format). Ebenfalls bei der Verwaltung zu beantragen und immer mitzuführen (unangemeldete Kontrollen).

Für den Zugang/die Zufahrt zu den Südseiten der Hallen auf der Westseite wird in den kommenden Tagen durch den City Airport ein gesonderter Weg, außerhalb des Vorfeldes/Apron, fertiggestellt.

Nutzer, die ihre Zugangsberechtigung noch nicht bei der Verwaltung beantragt/abgeholt haben, wird systemisch der Zugang zum Sicherheitsbereich (Fingerscan) gesperrt.

Die wichtigsten Aspekte für die Nutzer der Infrastruktur und beim Befahren des Hangar-Bereiches wurden in einem Flyer zusammengefasst.

Die Kenntnisnahme der neuen Zugangsvorschriften muss per persönlicher Unterschrift bei der Flughafen-Verwaltung bestätigt werden. Bei Nichtachtung wird ebenfalls die Zugangsberechtigung bis zur Unterzeichnung entzogen.

Der Informationsflyer (Voransicht):


Badisch-Pfälzischer Flugsportverein e. V. Est. 1926