Achtung: JAR-FCL-tauglichkeitszeugnisse ab dem 09. April 2017 ungültig!

(Nachricht aus dem Regierungspräsidium)

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus aktuellem Anlass möchten wir auf die Regelung des Artikel 5 Absatz 2 VO(EU) Nr. 1178/2011 hinweisen.

Danach benötigen Inhaber eines flugmedizinischen JAR-FCL-Tauglichkeitszeugnisses ab dem 09. April 2017 ein Tauglichkeitszeugnis gemäß Teil-MED der VO(EU) Nr. 1178/2011, um die Rechte aus ihrer europäischen Teil-FCL-Lizenz ausüben zu dürfen bzw. Alleinflüge als Flugschüler durchführen zu dürfen.

Dies gilt auch in den Fällen, in denen auf dem JAR-FCL-Tauglichkeitszeugnis eine längere Gültigkeit als der 08.04.2017 ausgewiesen ist.

Betroffene Piloten und Flugschüler wenden sich bitte an ihren flugmedizinischen Sachverständigen. Sollte dieser nicht mehr als flugmedizinischer Sachverständiger tätig sein, wenden sie sich bitte an das Luftfahrt-Bundesamt, Referat Flugmedizin L 5, 38144 Braunschweig (Tel.: 0531/2355-4580).

Wir bitten um Beachtung und Weitergabe der Information an Lizenzinhaber und Flugschüler in ihrem Wirkungsbereich und bedanken uns für Ihre Unterstützung!

Infos in der BPFV-Geschäftsstelle


Badisch-Pfälzischer Flugsportverein e. V. Est. 1926